Aktuelle Corona-Richtlinien

Im Skandidorf gilt 2GPLUS (geimpft und genesen mit negativen Schnell- oder PCR-Test).

Von der Testpflicht enthoben, sind nach den neuesten Regelungen (Stand 27.12.2021):

 

Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.

Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.


Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Ihrem Besuch im Skandidorf ein

amtliches Dokument, zum Beispiel Ihren Personalausweis mitführen und vorzeigen müssen.

Außerdem in DIGITALER Form, damit wir Sie korrekt erfassen können:

Ihr Impf- bzw. Genesenen-Ausweis sowie je nach Erfordernis: ein aktueller Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest). 

Außerdem gilt Maskenpflicht (medizinische Maske) beim Betreten der Anlage, zum Tisch, zum Buffet, zur Toilette. Das Einhaltung der Hygieneregeln und die Kontaktdatenerfassung (Luca App oder Corona-Warn App) 

 

 

Unsere beliebten Buffets werden weiterhin angeboten!